Windpark Schönwalde-Altenkrempe

Neue Knickwälle für die Haselmaus und Gewässeraufwertung als Ziel

Im Landkreis Ostholstein wurden im Jahr 2017 von der Firma Prokon Regenerative Energien eG im Windpark Schönwalde-Altenkrempe fünf Windenergieanlagen mit insgesamt 17 Megawatt Leistung errichtet. Als Ausgleich für Eingriffe in die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Boden und Landschaftsbild wurden im Rahmen des Vorhabens verschiedene Maßnahmen von Prokon geplant und umgesetzt, von denen zwei hier vorgestellt werden. Zum einen wurden als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in den potenziell geeigneten Lebensraum der streng geschützten Haselmaus im Windparkgelände Knick-Ersatzhabitate angelegt. Zum anderen wurde ein Teilabschnitt eines Fließgewässers von landesweiter Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz ökologisch aufgewertet.

Heute wird der Windpark von der Windpark Schönwalde-Altenkrempe GmbH & Co. KG betrieben, die sich aus der RheinEnergie Windkraft GmbH als Mehrheitseigner und der Prokon eG zusammensetzt.

Knicks als prägendes Landschaftselement

Knicks wurden in Schleswig-Holstein vor allem im 18. und 19. Jahrhundert zur Abgrenzung landwirtschaftlicher Flurstücke angelegt. Typische Knicks bestehen zumeist aus einem dicht mit strauchartigen Gehölzen bewachsenen Erdwall und gehören in Schleswig-Holstein zu den prägenden Landschaftselementen. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten − darunter auch viele gefährdete Arten wie bspw. die Haselmaus. Zudem üben Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig-Holstein aus. Der Gesetzgeber trägt der besonderen Bedeutung der Knicks für die Biodiversität und die kulturelle Identität des Landes durch die Schutzbestimmungen in § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 21 des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes Rechnung.

Neue Lebensräume für die Haselmaus

Im Zuge der Erschließung des Windparks Schönwalde-Altenkrempe wurde die Neuanlage von 284 Metern Knick mit artenreicher heimischer Bepflanzung erforderlich, da trotz größtmöglicher Minimierung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einige der bestehenden Knickabschnitte entfernt werden mussten. Die nach FFH-Richtlinie streng geschützte Haselmaus nutzt Knicks als Fortpflanzungs- und Ruhestätte. Da der Windpark im Verbreitungsgebiet der Art liegt, musste die Maßnahme als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme umgesetzt werden (CEF-Maßnahme). Durch diese Vorgehensweise wurden die ökologischen Funktionen der Knicks, welche vor dem Eingriff herrschten, im räumlichen Zusammenhang weiterhin durch die vorgeschaltete Neuanlage erfüllt, so dass keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst wurden.

Geschaffene Knicks unterliegen Schutzbestimmungen

Nach erfolgreicher Anlage der Ersatzknicks fand ein gemeinsamer erster Kontroll- und Abnahmetermin mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde statt. Die Neuanlage hatte nach konkreten Vorgaben der Naturschutzbehörde zu erfolgen, welche bspw. die zu verwendenden Pflanzen sowie die Art und Weise der Erdwall-Profilierung beinhalteten. Dessen korrekte Ausführung wurde überprüft. Da die Maßnahme mit einer dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege belegt wurde, fand nach Zwischenkontrollen zum Abschluss des dritten Umsetzungsjahres wiederum eine mangelfreie Endabnahme durch die Untere Naturschutzbehörde statt. Die Maßnahme zeigt seit Jahren eine gute Entwicklung. Somit waren bisher keine Nachbesserungen nötig, würden aber in Zukunft durchgeführt, soweit erforderlich.

Da durch die Maßnahme wiederum sogenannte Paragraph-30-Biotope gem. BNatSchG geschaffen wurden, und diese nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz nicht zerstört oder sonstig erheblich beeinträchtigt werden dürfen, unterliegen die neu angelegten Knicks gesetzlichen Schutzbestimmungen.

Lessons Learned

Die Maßnahme zeigt im Ergebnis deutlich, wie im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Eingriffsort benötigte Strukturen wieder neu geschaffen werden konnten. Im konkreten Rahmen dieses Projektes mussten entsprechende Strukturen neu hergestellt werden, um einen artenschutzkonformen Umgang mit einer streng geschützten Art zu finden. Die Maßnahme zeigt darüber hinaus, dass Lösungen im Umgang mit Windparkplanung und besonderem Artenschutz nach § 44 BNatSchG gefunden werden können und sich beides nicht ausschließt. Dabei waren auch die frühzeitige Einbindung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und der daraus resultierende enge Kontakt ausschlaggebende Merkmale für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung der Maßnahme. Die Vergabe der Leistung an ein unweit zum Windpark niedergelassenes Gartenbaufachunternehmen runden das Gesamtbild der Maßnahme ab. So konnte eine regionale Wertschöpfung betrieben und unverzichtbares regionales Know-how direkt eingebunden werden.

Janine Friedhoff, Projektkoordinatorin Natur und Artenschutz Prokon Regenerative Energien eG

Bildergalerie „Knickwälle für die Haselmaus“:

“Im Rahmen der Herstellung von Ausgleichsflächen vor dem Hintergrund der Errichtung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein bzw. Ostholstein hatten wir einmal mehr die Möglichkeit im Sinne des Natur- und Artenschutzes tätig zu werden. Über die Erteilung des Auftrages durch die Firma Prokon im heimischen Gefilde haben wir uns sehr gefreut und mit Begeisterung die geforderten Arbeiten durchgeführt. Wieder einmal wurde uns klar, dass die Rücksicht auf Flora und Fauna im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen enorm wichtig ist. Die Umsetzung landschaftlich prägender Maßnahmen zur Erhaltung unserer Umwelt schreiben wir uns auf die Fahne.”

Mirko SchmeiserInhaber Garten- und Landschaftsbau Schmeiser, Halendorf

Ökologische Aufwertung eines Fließgewässers mit großem Wirkungsraum

Für einen Teil des durch die Windparkplanung benötigten Ausgleichs für die Eingriffe in Natur und Landschaft war es das Bestreben des Projektentwicklers und der betroffenen Gemeinde, diesen als Realkompensation im Gemeindegebiet zu erbringen. Als geeigneter Ort wurde ein ca. 600 Meter langer Streifen am Westufer des Fließgewässers „Kremper Au“ identifiziert, welches ein ökologisches Aufwertungspotenzial besaß. Bei der „Kremper Au“ handelt es sich um ein Fließgewässer von landesweiter Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz. In den vergangenen Jahren sind in mehreren Abschnitten Maßnahmen zur Renaturierung und Aufwertung dieses Gewässers vorgenommen worden. Demzufolge tragen die Ausgleichsmaßnahmen sowohl zur Verbesserung der Gesamtsituation des Fließgewässers als auch zur kohärenten Vernetzung von Lebensräumen bei.

Im Zuge der Ausgleichsmaßnahme für den Windpark erfolgten Uferabflachungen sowie flächige Initialpflanzungen mit gebietsheimischen Arten. Darüber hinaus wurden raumprägende Kopfweiden gepflanzt. Geeignete Nistmöglichkeiten sollen zudem die Insektenvielfalt fördern. Durch die Maßnahme wird auch die Entwicklung von Röhrichten und Hochstaudensäumen unterstützt. Des Weiteren profitieren der streng geschützte Fischotter und verschiedene Fischarten von dem umgesetzten Vorhaben, da Lebensräume und Wanderkorridore aufgewertet wurden.

Da das Gewässer zusammen mit den dazugehörigen Auen eine zentrale Achse für einen grenzüberschreitenden Biotopverbund darstellt, kommt die ökologische Aufwertung nicht nur der Fläche selbst zugute, sondern einem deutlich größeren Wirkraum. Außerdem profitiert die ortsansässige Bevölkerung durch die optische Aufwertung und die Möglichkeit von Spaziergängen entlang des neugestalteten Westufers.

Untere Naturschutzbehörde behält Maßnahmenentwicklung im Blick

Auch bei dieser Maßnahme fand ein gemeinsamer erster Kontroll- und Abnahmetermin mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde statt. Zwischenzeitlich wurde gemäß fünfjähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege eine Zwischenkontrolle durchgeführt. Eine Endabnahme ist noch ausstehend, da das Ende der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege noch nicht erreicht ist.

Zur langfristigen Sicherung der Maßnahme wurden mit den Flächeneigentümern (Flächen in öffentlicher Hand), Nutzungsverträge über Ausgleichs- und Ersatzflächen geschlossen. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme gesetzlichen Schutzbestimmungen, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz sowie aus dem schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetz ergeben.

Bildergalerie „Kremper Au“:

Standort

Schleswig-Holstein

Erfüllte „good practice“ Kriterien

  • Funktionskontrolle
  • Nachbesserungen werden durchgeführt
  • Sicherung über Betriebszeit der WEA hinaus
  • Einbindung lokaler Akteure
  • Einbindung in überregionales Naturschutzkonzept

Ansprechpartnerin

Janine Friedhoff
Projektkoordinatorin Natur und Artenschutz Prokon Regenerative Energien eG

Tel. 04821-6855-367
E-Mail: j.friedhoff@prokon.net

» www.prokon.net